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Sportanglerverein “ Gut Fang ” Oppau e.V.1924

Aus  gegebenem Anlass möchte ich unsere Mitglieder und Angelfreunde noch einmal auf die besonderen Verhaltensregeln am Schleusenloch hinweisen!!

1. Die Zufahrt mit dem Auto zum Schleusenloch hat über den Feldweg am Böschungsfuß der A6 zu erfolgen.

2. Die Fahrzeuge sind im nordöstlichen Randbereich des Schleusenlochs abzustellen (siehe Markierung auf unterer Karte.

3. Zum Fischen dürfen nur die,in der unteren Karte gekennzeichneten Bereiche benutzt werden.Im südlichen Bereich nur außerhalb der Hauptbrutzeit vom 01.03. bis 31.07. des Jahres.Es dürfen auch keine Angelplätze angelegt werden!!Die übrigen Bereiche sind ganzjährig gesperrt.

4. Das Gebiet dient dem Artenschutz.Auch in den Bereichen, in denen gefischt werden darf, ist auf die Pflanzenwelt und die Tierbestände Rücksicht zu nehmen.Pflanzenbestände insbesondere Röhrichte sind zu schonen.

 5. Müllablagerungen sind zu unterlassen!!Mißstände bitte an die untere Landespflegestelle zu melden.

 

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